Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, einen Antrag auf Zuwendung nach Fördersäule 2 entsprechend der GebHilfR für das Geschäftsjahr 2020 zu stellen. In Höhe des letztlich festgestellten Gesamtförderbetrags gleicht der Landkreis Rottal Inn das Defizit der Fachrichtung Gynäkologie/Geburtshilfe des Rottal -Inn-Kliniken KU aus.

Der Defizitausgleich durch den Landkreis wird wie in den Vorjahren in die Kapitalrücklage des Kliniken KU zugeführt.