Beschluss:
Landrat und
Verwaltung geben dem Kreistag eine Aufstellung aller bereits laufenden
ökologischen Maßnahmen sowie eine klare Auflistung der Zuständigkeiten von
Behörden, Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Verbänden und
Vereinen im Landkreis bekannt. Ziel muss es sein, eine optimale Koordinierung
der Maßnahmen zu gewährleisten.