Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Landkreis Rottal-Inn übernimmt grundsätzlich die Trägerschaft der Flüchtlings- und Integrationsberatung, soweit die der Gebietskulisse Rottal-Inn zur Verfügung stehenden Stellen nicht durch die freien Wohlfahrtsverbände besetzt werden.

Für die in der Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände stehenden Stellen ist eine Kofinanzierung durch den Landkreis Rottal-Inn vorgesehen.

Allgemeines Ziel ist neben der Ausschöpfung der sich aus der regionalen Verteilung laut der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) ergebenden Stellenansätze für den Landkreis Rottal-Inn die flächendeckende Bereitstellung des Beratungsinstruments im Rahmen der Beratungs- und Integrationsrichtlinie.