Beschluss:
Der Landkreis Rottal-Inn übernimmt grundsätzlich
die Trägerschaft der Flüchtlings- und Integrationsberatung, soweit die der
Gebietskulisse Rottal-Inn zur Verfügung stehenden Stellen nicht durch die freien
Wohlfahrtsverbände besetzt werden.
Für die in der Trägerschaft der
Wohlfahrtsverbände stehenden Stellen ist eine Kofinanzierung durch den
Landkreis Rottal-Inn vorgesehen.
Allgemeines Ziel ist neben der Ausschöpfung
der sich aus der regionalen Verteilung laut der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
(BIR) ergebenden Stellenansätze für den Landkreis Rottal-Inn die
flächendeckende Bereitstellung des Beratungsinstruments im Rahmen der
Beratungs- und Integrationsrichtlinie.