Beschluss:
„Der Ausschuss für Natur, Umwelt und Energie beschließt, dem Landschaftspflegeverband den bei Fördermaßnahmen verbleibenden Eigenanteil wie nachfolgend aufgeführten zu gewähren:
- Bei
Pflegemaßnahmen auf ökologisch wertvollen Flächen, die über LNPR gefördert
werden, übernimmt der Landkreis
- auf Flächen im Eigentum des Landkreises den
gesamten verbleibenden Eigenanteil
o auf Pflegeflächen in Privatbesitz
§ in Gemeinden, die Mitglied sind, den verbleibenden
Eigenanteil abzüglich des Anteiles der Gemeinde (10 % gemäß Beitragsordnung),
§ in Gemeinden, die nicht LPV-Mitglied sind, den
gesamten Eigenanteil.
o Auf kommunalen Flächen übernimmt der
Landkreis keinen Eigenanteil.
o Bei Pflegemaßnahmen mit unterschiedlichen
Flächenanteilen (Privatflächen + Gemeindeflächen etc. innerhalb einer
Pflegemaßnahme) werden die Kosten für den Eigenanteil ab einer Bagatellgrenze
von 500 m² anteilig entsprechend den obigen Regelungen verrechnet.
2.
Der
Landkreis übernimmt rückwirkend für geförderte Maßnahmen ab 2017 (Jahr des
Verwendungsnachweises) den gesamten verbleibenden Eigenanteil bei
o Biotopgestaltungen auf Landkreisflächen,
o
der Naturschutzberatung
zur Umsetzung des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogrammes zur Vorbereitung
von Vertragsverlängerungen und -neuabschlüssen im Landkreis Rottal-Inn,
o
dem Projekt zum Schutz der Insekten „Natürlich
Bayern“ sowie
o Projekten zum Erstellen oder Optimieren von Pflege- und Entwicklungsplänen auf ÖFK-Flächen sowie deren Einbindung in bestehende naturschutzfachliche Konzepte (z.B. 3xB, Landschaftspflegekonzept) abzüglich des Eigenanteils für Flächen im Eigentum von Mitgliedsgemeinden (10 % gemäß der Beitragsordnung und Flächenanteile an der Fördermaßnahme).