Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

„Der Ausschuss für Natur, Umwelt und Energie beschließt, dem Landschaftspflegeverband den bei Fördermaßnahmen verbleibenden Eigenanteil wie nachfolgend aufgeführten zu gewähren:

  1. Bei Pflegemaßnahmen auf ökologisch wertvollen Flächen, die über LNPR gefördert werden, übernimmt der Landkreis
    • auf Flächen im Eigentum des Landkreises den gesamten verbleibenden Eigenanteil

o   auf Pflegeflächen in Privatbesitz

§  in Gemeinden, die Mitglied sind, den verbleibenden Eigenanteil abzüglich des Anteiles der Gemeinde (10 % gemäß Beitragsordnung),

§  in Gemeinden, die nicht LPV-Mitglied sind, den gesamten Eigenanteil.

o   Auf kommunalen Flächen übernimmt der Landkreis keinen Eigenanteil.

o   Bei Pflegemaßnahmen mit unterschiedlichen Flächenanteilen (Privatflächen + Gemeindeflächen etc. innerhalb einer Pflegemaßnahme) werden die Kosten für den Eigenanteil ab einer Bagatellgrenze von 500 m² anteilig entsprechend den obigen Regelungen verrechnet.

2.    Der Landkreis übernimmt rückwirkend für geförderte Maßnahmen ab 2017 (Jahr des Verwendungsnachweises) den gesamten verbleibenden Eigenanteil bei

o   Biotopgestaltungen auf Landkreisflächen,

o   der Naturschutzberatung zur Umsetzung des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogrammes zur Vorbereitung von Vertragsverlängerungen und -neuabschlüssen im Landkreis Rottal-Inn,

o   dem Projekt zum Schutz der Insekten „Natürlich Bayern“ sowie

o   Projekten zum Erstellen oder Optimieren von Pflege- und Entwicklungsplänen auf ÖFK-Flächen sowie deren Einbindung in bestehende naturschutzfachliche Konzepte (z.B. 3xB, Landschaftspflegekonzept) abzüglich des Eigenanteils für Flächen im Eigentum von Mitgliedsgemeinden (10 % gemäß der Beitragsordnung und Flächenanteile an der Fördermaßnahme).