Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Das schlüssige Konzept des Landkreises Rottal-Inn, gültig ab dem 01.04.2016, wird nicht mehr fortgeführt. Stattdessen wird ab dem 01.01.2018 die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach der Wohngeldtabelle gemäß § 12 WoGG in der jeweils gültigen Fassung zuzüglich eines Aufschlags von 10 % bestimmt. Sollten die in dem schlüssigen Konzept festgesetzten Werte (Beschluss des Kreisausschusses vom 20.04.2016) jedoch höher sein, so gelten weiterhin diese für die Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Diese Werte des schlüssigen Konzepts werden nicht mehr weiter angepasst und gelten bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich 10 % diese übersteigen.