Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, für die die überörtliche Erforderlichkeit im Sinne des Art. 2 BayFwG ausdrücklich festgestellt wurde, mit 50% des staatlichen Zuschusses, höchstens jedoch mit 20% des Anschaffungspreises zu fördern.