Beschluss:
Der Landkreis
Rottal-Inn als Gesellschafter der Rottal-Inn-Kliniken beschließt, den
Krankenhäusern des Landkreises Rottal-Inn jährlich einen Betriebskostenzuschuss
in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro zu leisten. Damit soll der ungenügenden
Finanzierung Rechnung getragen werden und der enorme Wirtschaftlichkeitsdruck
der Beschäftigten abgefedert werden. Der genaue jährliche Zuschussbetrag wird
im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen festgelegt. Bei der Gewährung des
Zuschusses muss den beihilferechtlichen Gesichtspunkten (Stichwort DAWI)
Rechnung getragen werden.