Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass durch die Verwaltung des Jugendamtes im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe abgeschlossen werden können, die sich an den Anhängen F und G zum Rahmenvertrag für Kinder- und Jugendhilfe nach § 78f SGB VIII orientieren.