Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
dass durch die Verwaltung des Jugendamtes im Bereich der ambulanten Hilfen zur
Erziehung und der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII Vereinbarungen mit
freien Trägern der Jugendhilfe abgeschlossen werden können, die sich an den
Anhängen F und G zum Rahmenvertrag für Kinder- und Jugendhilfe nach § 78f SGB
VIII orientieren.