Beschluss:
1.
Der Kreistag
bewilligt überplanmäßige Aufwendungen zur Ergebnisrechnung 2015 in Höhe von
647.898,54 € im Teilhaushalt 24.00 "Amt für Jugend und Familie" entsprechend
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 GeschO. Eine Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung des
Jahresabschlusses 2015 gewährleistet.