Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0

Beschluss:

 

1.     Der Kreistag bewilligt überplanmäßige Aufwendungen zur Ergebnisrechnung 2015 in Höhe von 647.898,54 € im Teilhaushalt 24.00 "Amt für Jugend und Familie" entsprechend § 29 Abs. 2 Nr. 5 GeschO. Eine Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung des Jahresabschlusses 2015 gewährleistet.