Beschluss:
b) Der Kreisausschuss legt als Eckdaten für die Vergabekriterien/-richtlinien
verbleibende Schadenshöhe, Familiengröße, Einkommen, Vermögen und Schulden fest.
Eine
Empfänger- und/oder Zweckbestimmung der
spendenden natürlichen oder juristischen Person oder spendensammelnden
Vereinigung ist stets vorrangig auszuzahlen und bei der Gesamtspendenverteilung
gleichwertig zu berücksichtigen.
c) Der Kreisausschuss ermächtigt Herrn Landrat, eine Spendenkommission, bestehend aus Vertretern der betroffenen Kommunen des Landkreises, der PNP-Stiftung, der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Caritas-Verbandes, des Diakonischen Werks Bayern e. V., des Bayerischen Roten Kreuzes, des Malteser Hilfsdienstes e. V. (soweit jeweils Interesse an einer Mitarbeit besteht) einzurichten, die
aa) über die gleichmäßige Verteilung der beim Landkreis eingegangenen Spenden nach den festzulegenden Vergabekriterien/-richtlinien entscheidet und
bb) die
für die gleichmäßige Verteilung der weiteren für die Hochwassergeschädigten zur
Verfügung gestellten Spenden nach den festzulegenden
Vergabekriterien/-richtlinien zuständig ist.
d) Der Kreisausschuss ermächtigt Herrn Landrat unter Beachtung der unter b) genannten Eckpunkte und unter Einbindung der Spendenkommission exakte Vergabekriterien/-richtlinien festzulegen.