Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

a)      Der Kreisausschuss stimmt der Annahme von Geld- und Sachspenden für die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe 2016 zu.

b)      Der Kreisausschuss legt als Eckdaten für die Vergabekriterien/-richtlinien

verbleibende Schadenshöhe, Familiengröße, Einkommen, Vermögen und Schulden fest.

Eine Empfänger- und/oder  Zweckbestimmung der spendenden natürlichen oder juristischen Person oder spendensammelnden Vereinigung ist stets vorrangig auszuzahlen und bei der Gesamtspendenverteilung gleichwertig zu berücksichtigen.

c)      Der Kreisausschuss ermächtigt Herrn Landrat, eine Spendenkommission, bestehend aus Vertretern der betroffenen Kommunen des Landkreises, der PNP-Stiftung, der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Caritas-Verbandes, des Diakonischen Werks Bayern e. V., des Bayerischen Roten Kreuzes, des Malteser Hilfsdienstes e. V. (soweit jeweils Interesse an einer Mitarbeit besteht) einzurichten, die

 

aa)     über die gleichmäßige Verteilung der beim Landkreis eingegangenen Spenden nach den festzulegenden Vergabekriterien/-richtlinien entscheidet und

 

bb)     die für die gleichmäßige Verteilung der weiteren für die Hochwassergeschädigten zur Verfügung gestellten Spenden nach den festzulegenden Vergabekriterien/-richtlinien zuständig ist.

d)      Der Kreisausschuss ermächtigt Herrn Landrat unter Beachtung der unter b) genannten Eckpunkte und unter Einbindung der Spendenkommission exakte Vergabekriterien/-richtlinien festzulegen.