1.
Der Kreisausschuss bewilligt überplanmäßige Aufwendungen zur
Ergebnisrechnung 2014 in Höhe von 64.518,68 Euro und überplanmäßige
Auszahlungen zur Finanzrechnung in Höhe von 83.051,32 Euro im Teilhaushalt 15.00
„Liegenschaften und Schulen, kommunaler Hochbau“ entsprechend § 29 Abs. 2 Nr. 5
i.V.m. § 41 Abs. 3 der GeschO. Eine Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung der
Ergebnisrechnung bzw. der Finanzrechnung gegeben.