Der
Landkreis Rottal-Inn stellt einen Antrag auf Förderung des LAG-Managements bis
31.12.2022 gemäß der gültigen LEADER-Förderrichtlinie und auf Zustimmung zum vorzeitigen
Maßnahmenbeginn. Der Landkreis Rottal-Inn verpflichtet sich, die notwendigen
Mittel für die Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen.