Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die monatliche Pflegepauschale in der Vollzeitpflege wird ab 01.03.2015 wie folgt festgesetzt:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

225 € x 2 = 450 €

300 €

750 €

7.- vollendetes 12. Lebensjahr

272 € x 2 = 544 €

300 €

844 €

Ab 13. Lebensjahr

334 € x 2 = 668 €

300 €

998 €

 

Die Richtlinien für die Vollzeitpflege des Landkreises Rottal-Inn werden zum 01.03.2015 entsprechend geändert.