Beschluss:

 

Die Dienstaufwandsentschädigung für den Landrat des Landkreises Rottal-Inn wird ab 01.05.2014 gem. Art. 46 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte i. V. m. Anlage 2  auf den Höchstbetrag von derzeit mtl. 1.164,88 € festgesetzt.

 

Im Übrigen gilt Art. 46 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte.