Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung 2014 einschließlich ihrer Anlagen in der vorliegenden Fassung auf der Grundlage eines Umlagesatzes für die Kreisumlage von 50 %.
Die Unterlagen liegen dem Originalprotokoll als Anlage bei.