Der Kreistag beschließt:
- Der „interne Kassenkredit“ des Landkreises
Rottal-Inn in Höhe von bis zu 8 Mio. Euro soll der Rottal-Inn-Kliniken
GmbH auch über den 31.12.2015 hinaus zinslos zur Verfügung stehen. Punkt 2
des Kreistagsbeschlusses vom 29.04.2010 entfällt somit ersatzlos. Die über
den Kassenkredit zur Verfügung gestellten Mittel dürfen ausschließlich zum
Ausgleich von durch die Erfüllung von gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen verursachten Nettokosten im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des
Betrauungsaktes vom 22.12.2009 verwendet werden. Im Übrigen gelten die
Regelungen des Betrauungsaktes, insbesondere zur
Überkompensationskontrolle.
- Nr. 3 Unterabsatz 3 des Kreistagsbeschlusses vom
29.04.2010 entfällt. Der Landkreis Rottal-Inn gleicht Jahresfehlbeträge,
die auf die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse durch die Rottal-Inn-Kliniken GmbH
zurückzuführen sind, ab dem Geschäftsjahr 2010 mit einer Summe von maximal
gesamt 11,5 Mio. Euro aus, unabhängig wann sie zeitlich anfallen.
- Nr. 4 des Kreistagsbeschlusses vom 29.04.2010
entfällt.
Der Landkreis Rottal-Inn übernimmt vielmehr auf
berechtigte Anforderung der Geschäftsführung der Rottal-Inn-Kliniken GmbH im
beihilferechtlich zulässigen Rahmen Bürgschaften oder vergleichbare (Mit-)
Haftungserklärungen für von der Gesellschaft neu aufzunehmende Investitionsdarlehen
in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro, wenn Investitionsdarlehen zur
abschreibungskongruenten oder kürzeren Finanzierung der Anschaffung oder
Erneuerung von aktivierungsfähigen Wirtschaftsgütern verwendet werden.
- TZ 19 des überörtlichen Prüfberichts 2005 – 2010
ist damit erledigt