Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Kreistag beschließt:

 

  • Der „interne Kassenkredit“ des Landkreises Rottal-Inn in Höhe von bis zu 8 Mio. Euro soll der Rottal-Inn-Kliniken GmbH auch über den 31.12.2015 hinaus zinslos zur Verfügung stehen. Punkt 2 des Kreistagsbeschlusses vom 29.04.2010 entfällt somit ersatzlos. Die über den Kassenkredit zur Verfügung gestellten Mittel dürfen ausschließlich zum Ausgleich von durch die Erfüllung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verursachten Nettokosten im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des Betrauungsaktes vom 22.12.2009 verwendet werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des Betrauungsaktes, insbesondere zur Überkompensationskontrolle.

  • Nr. 3 Unterabsatz 3 des Kreistagsbeschlusses vom 29.04.2010 entfällt. Der Landkreis Rottal-Inn gleicht Jahresfehlbeträge, die auf die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse durch die Rottal-Inn-Kliniken GmbH zurückzuführen sind, ab dem Geschäftsjahr 2010 mit einer Summe von maximal gesamt 11,5 Mio. Euro aus, unabhängig wann sie zeitlich anfallen.

 

  • Nr. 4 des Kreistagsbeschlusses vom 29.04.2010 entfällt.

Der Landkreis Rottal-Inn übernimmt vielmehr auf berechtigte Anforderung der Geschäftsführung der Rottal-Inn-Kliniken GmbH im beihilferechtlich zulässigen Rahmen Bürgschaften oder vergleichbare (Mit-) Haftungserklärungen für von der Gesellschaft neu aufzunehmende Investitionsdarlehen in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro, wenn Investitionsdarlehen zur abschreibungskongruenten oder kürzeren Finanzierung der Anschaffung oder Erneuerung von aktivierungsfähigen Wirtschaftsgütern verwendet werden.

 

  • TZ 19 des überörtlichen Prüfberichts 2005 – 2010 ist damit erledigt