Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Der Kreisausschuss genehmigt den überplanmäßigen, nicht zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von 141.560 EUR bei Teilhaushalt 12.00 (1200/12111239/5061000 - Zuführung Beihilferückstellung für Beamte) ( § 29 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 41 Abs. 3 der GeschO).

2.    Der Kreisausschuss genehmigt den überplanmäßigen, nicht zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von 123.655 EUR bei Teilhaushalt 12.00 (1200/12111239/5151000 - Zuf. zu Pensionsrückst. f. Vers.empf.(BEAMTE)