Beschluss:
1.
Der Kreisausschuss genehmigt den überplanmäßigen, nicht
zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von 141.560 EUR bei Teilhaushalt 12.00 (1200/12111239/5061000
- Zuführung Beihilferückstellung für Beamte) ( § 29 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 41
Abs. 3 der GeschO).
2.
Der Kreisausschuss genehmigt den überplanmäßigen, nicht
zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von 123.655 EUR bei Teilhaushalt 12.00 (1200/12111239/5151000 - Zuf. zu Pensionsrückst. f.
Vers.empf.(BEAMTE)