Beschluss:
Der Kreistag beschließt:
Der Landkreis Rottal-Inn als Gesellschafter der Rottal-Inn-Kliniken
GmbH setzt sich dafür ein, an den Krankenhäusern Pfarrkirchen und Simbach a.
Inn eine möglichst wohnortnahe internistische stationäre Grundversorgung und
eine chirurgische ambulante Versorgung von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu
gewährleisten, auch wenn die geforderten Leistungen über den Krankenhausplan
des Freistaates Bayern hinausgehen, nicht förderfähig sind und somit vom
Krankenhausträger selbst finanziert werden müssen.