Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt:

 

Der Landkreis Rottal-Inn als Gesellschafter der Rottal-Inn-Kliniken GmbH setzt sich dafür ein, an den Krankenhäusern Pfarrkirchen und Simbach a. Inn eine möglichst wohnortnahe internistische stationäre Grundversorgung und eine chirurgische ambulante Versorgung von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu gewährleisten, auch wenn die geforderten Leistungen über den Krankenhausplan des Freistaates Bayern hinausgehen, nicht förderfähig sind und somit vom Krankenhausträger selbst finanziert werden müssen.