Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einen außerplanmäßigen Aufwand
in Höhe von 1.754.340,07 EUR bei Teilhaushalt 13.00 (1300/1341100/5315000
Zuschüsse an verbundenen Unternehmen) im
Rahmen der Gesamtdeckung zu bewilligen ( § 29 Abs. 2 Nr. 5 der GeschO).