Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Beschluss des Kreisausschuss vom 22.09.2004 wird dahingehend geändert, dass die Kosten für die Teilnahme an den Angestelltenlehrgängen I und II (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Unterkunfts- und Verpflegungsgebühren) wieder vollständig vom Landkreis getragen werden und die Teilnahme am Angestelltenlehrgang II möglich ist, wenn sich aus der mittelfristigen Personalplanung ein konkreter Bedarf ergibt und sich der Angestellte auf einer entsprechenden Stelle bewährt hat. Die weiteren Bedingungen für die Teilnahme bleiben unverändert.