Beschluss:
Der Beschluss des Kreisausschuss
vom 22.09.2004 wird dahingehend geändert, dass die Kosten für die Teilnahme an
den Angestelltenlehrgängen I und II (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie
Unterkunfts- und Verpflegungsgebühren) wieder vollständig vom Landkreis
getragen werden und die Teilnahme am Angestelltenlehrgang II möglich ist, wenn
sich aus der mittelfristigen Personalplanung ein konkreter Bedarf ergibt und
sich der Angestellte auf einer entsprechenden Stelle bewährt hat. Die weiteren
Bedingungen für die Teilnahme bleiben unverändert.