Beschluss:
Die neu gefassten
Richtlinien des Jugendamtes Rottal-Inn zum Mehrbedarfszuschlag bei
Unterbringung von besonders entwicklungsbeeinträchtigten Pflegekindern in
Vollzeitpflege entsprechend § 33 Satz 2 SGB VIII (Stand 01.09.2011) sind ab
01.01.2012 anzuwenden.