Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die neu gefassten Richtlinien des Jugendamtes Rottal-Inn zum Mehrbedarfszuschlag bei Unterbringung von besonders entwicklungsbeeinträchtigten Pflegekindern in Vollzeitpflege entsprechend § 33 Satz 2 SGB VIII (Stand 01.09.2011) sind ab 01.01.2012 anzuwenden.