Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Weiterführung des sozialen Beschäftigungsprojekts ERWAGUS für die Zeit ab 01.01.2009 unter folgenden Voraussetzungen zu:

 

 

Þ     Als das für die Ergebnisfeststellung maßgebende Ergebnis wird das Ergebnis vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen des Teilergebnishaushalts bestimmt.

 

Þ     Der Landkreis gewährt für die Vorhaltung und Durchführung der psychosozialen Betreuung nach § 16a Satz 1 Nr. 3 SGB II einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 €.

 

Þ     Das Ergebnis vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen muss mindestens ausgeglichen sein.
Falls diese Anforderung nicht erfüllt wird, ist der Kreisausschuss erneut zu beteiligen.

Þ     Die bisherigen Beschlüsse, soweit sie sich auf die Zeit ab 01.01.2009 beziehen, werden durch diesen Beschluss ersetzt