Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt der Weiterführung des sozialen Beschäftigungsprojekts ERWAGUS für die Zeit ab 01.01.2009 unter folgenden Voraussetzungen zu:
Þ Als das für die Ergebnisfeststellung maßgebende Ergebnis wird das Ergebnis vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen des Teilergebnishaushalts bestimmt.
Þ Der Landkreis gewährt für die Vorhaltung und Durchführung der psychosozialen Betreuung nach § 16a Satz 1 Nr. 3 SGB II einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 €.
Þ
Das Ergebnis vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen muss mindestens ausgeglichen sein.
Falls diese Anforderung nicht erfüllt wird, ist der Kreisausschuss erneut zu
beteiligen.
Þ Die bisherigen Beschlüsse, soweit sie sich auf die Zeit ab 01.01.2009 beziehen, werden durch diesen Beschluss ersetzt