Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Der Kreisausschuss genehmigt die vorliegende Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Pfarrkirchen und dem Landkreis Rottal-Inn über die nähere Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44b SGB II. Die Vereinbarung liegt dem Originalprotokoll als Anlage bei. Die Landrätin wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

2.    Der Kreisausschuss benennt in die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung nach den §§ 44b ff. SGB II folgende Mitglieder:

Mitglied

Vertreter

Frau Landrätin Bruni Mayer

Vertreter der Landrätin im Amt

Abteilungsleiter 1 (derzeit Herr Oberregierungsrat Robert Kubitschek)

Kreiskämmerer (derzeit Herr Verwaltungsrat Anton Haslinger)

Abteilungsleiter 2 (derzeit N.N.)

Sachgebietsleiter Sozialamt (derzeit Frau Regierungsamtsfrau Andrea Holzner)