Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt:
1. Das
eingereichte Bürgerbegehren „Kreiskrankenhäuser Rottal-Inn“ wird als unzulässig
zurückgewiesen.
2. Der
beantragte Bürgerentscheid wird nicht durchgeführt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt:
1. Das
eingereichte Bürgerbegehren „Kreiskrankenhäuser Rottal-Inn“ wird als unzulässig
zurückgewiesen.
2. Der
beantragte Bürgerentscheid wird nicht durchgeführt.