Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.04.2009 folgenden
Beschluss zur Annahme von Spenden einstimmig gefasst:
„Der Kreisausschuss genehmigt
Frau Mayer die Annahme von Spenden im Einzelfall bis zu einem Betrag von 5.000
Euro, soweit diese ausschließlich für den sogenannten Sozialfonds vorgesehen
sind und diese Mittel allein für Bedürftige im Landkreis verwendet werden. Bei
Einzelspenden über 5.000 Euro ist eine Einzelgenehmigung einzuholen.
Jährlich ist die Liste der
Spender im Kreisausschuss in nicht öffentlicher Sitzung bekannt zu geben.
Die Handlungsempfehlungen des
IMS vom 27. Oktober 2008 werden umgesetzt.“
Am 20.12.2010 wurde
dem Sozialfonds eine Einzelspende von 10.000 Euro übergeben von der Schlagmann-Edmüller-Stiftung.
Im Beschluss vom 20.04.2009 ist geregelt, dass
für Spenden in dieser Größenordnung eine Einzelgenehmigung des
Kreisausschusses erforderlich ist.
Der Kreisausschuss genehmigt Frau Mayer die Annahme der Spende von der Schlagmann-Edmüller-Stiftung in Höhe von 10.000 € für den Sozialfonds unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 20.04.2009.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
JA-Stimmen: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Der Kreisausschuss genehmigt Frau Mayer die Annahme der Spende von der Schlagmann-Edmüller-Stiftung in Höhe von 10.000 € für den Sozialfonds unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 20.04.2009.