Beschluss:
Der Kreistag
beschließt:
Die Sitzungen des
Aufsichtsrates der Kreiskrankenhäuser Rottal-Inn gGmbH werden grundsätzlich öffentlich
abgehalten. Nur in den vom Gesetz bestimmten Fällen wird die
Nichtöffentlichkeit hergestellt.
In der Tagesordnung
ist deshalb jeweils ein öffentlicher und ein nichtöffentlicher Teil der Sitzung
auszuweisen.