Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt, die Ziffern II, III und V der
Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz vom
20.01.1999, zuletzt geändert mit dem Beschluss vom 09.04.08, wie folgt:
„Für die Führung von Betreuungen nach Ziffer II Nr. 1 dieser
Vereinbarung gewährt der Landkreis Rottal-Inn dem Kreisverband Rottal-Inn e. V.
einen Zuschuss in Höhe von monatlich 19,44 Euro pro Betreuungsfall und Monat.
Die Zuwendung des Landkreises ist auf die Führung von 60 Betreuungsfällen
begrenzt. Soweit der Betreuungsverein eine höhere Anzahl von Betreuungsfällen
übernimmt, erfolgt hierfür durch den Landkreis Rottal-Inn keine Bezuschussung,
wobei es dem Verein ermöglicht bleiben muss, die Erfüllung von
Querschnittsaufgaben nach Ziffer II Nr. 2 flächendeckend (Landkreis Rottal-Inn)
zu leisten. Hierfür soll eine Pauschale von 1000 Euro ausgezahlt werden.
Aufgaben nach § 1908 f Abs. 1 Nr. 2 und 2a BGB müssen in einen angemessenen
Umfang erfüllt werden. Diese Vereinbarung gilt für die Zeit vom 01.01.2009 bis
31.12.2009 und kann von jeder Seite bis zum 30.06. gekündigt werden.