Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 59, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.      Die Entschädigung  für den Stellvertreter der Landrätin wird ab 01. Mai 2008 auf mtl. 1.572,50 Euro brutto festgesetzt.

Außerdem wird im Dezember des laufenden Jahres eine jährlich einmalige Zuwendung in Höhe des monatlichen Jahresdurchschnitts (vom 01.12. bis 30.11.) der gesamten Entschädigung (einschl. Vertretung der Landrätin während deren Abwesenheit) gewährt.

 

2.      Für die Vertretung der Landrätin während deren Abwesenheit werden ab dem 1. Tag der Vertretung im Amt täglich 104,03 Euro brutto gewährt. § 45 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist zu beachten.

 

3.      Die Entschädigungen nach Ziff. 1 und 2 werden im gleichen Maße angepasst, wie die Gehälter der im öffentlichen Dienst beschäftigten Beamten jährlich ansteigen.

 

4.      Dieser Beschluss ergeht im Einvernehmen mit dem Stellvertreter der Landrätin.