Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Landkreis Rottal-Inn wendet sich aufgrund der geplanten Krankenhausreform mit folgender Einschätzung und Forderungen an die zuständigen Stellen (Bundesgesundheitsministerium, die Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien, Bayerisches Gesundheitsministerium und die im bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen):

 

  1. Wir begrüßen grundsätzlich eine Reform der Krankenhäuser.
  2. Wir begrüßen vor allem, dass Vorhaltekosten kostendeckend vergütet werden sollen.
  3. Wir begrüßen die Ziele, die Finanzierung der Kliniken auf neue Beine zu stellen, einseitigen ökonomischen Druck von den Kliniken zu nehmen und wieder die Medizin in den Vordergrund zu rücken.
  4. Wir begrüßen auch das Vorhaben der Bundesregierung, durch die Einführung der bedarfsgerechten Personalbemessung wieder mehr Menschlichkeit in unsere Krankenhäuser zu bringen und dadurch den Beruf der Pflege wieder attraktiver zu machen.
  5. Eine solche Krankenhausreform wird es jedoch nicht zum Nulltarif geben. Wir fordern mehr Geld und eine ausreichende Bereitstellung der Betriebskosten durch den Bund.
  6. Wir fordern jedoch auch von den Bundesländern – auch von Bayern – eine ausreichende Finanzierung der Krankenhausstruktur bzw. der Investitionen.
  7. Wir fordern vor allem auch, dass der Landkreis Rottal-Inn entsprechend den zukünftigen Einstufungen in Levels den Status Level II Regional- und Schwerpunktversorger bekommt und damit im Wesentlichen das bisherige Leistungsspektrum erhalten bleibt.

 

Erst kürzlich hat der Landkreis den Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin auf den Weg gebracht, um Hausärzte für die Region zu gewinnen. Die Krankenhausreform wird immense Folgen für die ärztliche Weiterbildung, also für die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses hin zum Facharzt, haben. Der ärztlichen Weiterbildung, die zu einem großen Teil in den Krankenhäusern stattfindet, droht dadurch eine gefährliche Demontage. Dies hat dann natürlich zusätzliche Folgen für die ärztliche Versorgung auf dem Land. Angesichts der schon bestehenden ärztlichen Mangelsituation erscheinen die Pläne des Bundesgesundheitsministers insofern kaum nachvollziehbar.

 

Durch die Herabstufung unserer Kliniken gäbe es logischerweise auch keine Ausbildung zum Allgemeinmediziner in unserem Weiterbildungsverbund und die Ärzteknappheit insbesondere auf dem Land würde noch dramatischer werden, als sie ohnehin schon ist.

 

Bei der anstehenden Krankenhausreform muss der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene dafür sorgen, dass Ärzte auf dem Land auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Weiterbildung in den Kliniken vor Ort erhalten.