Beschluss:
Der Landkreis
Rottal-Inn wendet sich aufgrund der geplanten Krankenhausreform mit folgender
Einschätzung und Forderungen an die zuständigen Stellen
(Bundesgesundheitsministerium, die Fraktionen der im Bundestag vertretenen
Parteien, Bayerisches Gesundheitsministerium und die im bayerischen Landtag
vertretenen Fraktionen):
- Wir begrüßen grundsätzlich eine Reform der Krankenhäuser.
- Wir begrüßen vor allem, dass Vorhaltekosten kostendeckend vergütet
werden sollen.
- Wir begrüßen die Ziele, die Finanzierung der Kliniken auf neue Beine
zu stellen, einseitigen ökonomischen Druck von den Kliniken zu nehmen und
wieder die Medizin in den Vordergrund zu rücken.
- Wir begrüßen auch das Vorhaben der Bundesregierung, durch die
Einführung der bedarfsgerechten Personalbemessung wieder mehr
Menschlichkeit in unsere Krankenhäuser zu bringen und dadurch den Beruf
der Pflege wieder attraktiver zu machen.
- Eine solche Krankenhausreform wird es jedoch nicht zum Nulltarif
geben. Wir fordern mehr Geld und eine ausreichende Bereitstellung der
Betriebskosten durch den Bund.
- Wir fordern jedoch auch von den Bundesländern – auch von Bayern –
eine ausreichende Finanzierung der Krankenhausstruktur bzw. der
Investitionen.
- Wir fordern vor allem auch, dass der Landkreis Rottal-Inn
entsprechend den zukünftigen Einstufungen in Levels den Status Level II
Regional- und Schwerpunktversorger bekommt und damit im Wesentlichen das
bisherige Leistungsspektrum erhalten bleibt.
Erst
kürzlich hat der Landkreis den Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin auf den
Weg gebracht, um Hausärzte für die Region zu gewinnen. Die Krankenhausreform
wird immense Folgen für die ärztliche Weiterbildung, also für die Ausbildung
des ärztlichen Nachwuchses hin zum Facharzt, haben. Der ärztlichen Weiterbildung,
die zu einem großen Teil in den Krankenhäusern stattfindet, droht dadurch eine
gefährliche Demontage. Dies hat dann natürlich zusätzliche Folgen für die
ärztliche Versorgung auf dem Land. Angesichts der schon bestehenden ärztlichen
Mangelsituation erscheinen die Pläne des Bundesgesundheitsministers insofern
kaum nachvollziehbar.
Durch
die Herabstufung unserer Kliniken gäbe es logischerweise auch keine Ausbildung
zum Allgemeinmediziner in unserem Weiterbildungsverbund und die Ärzteknappheit
insbesondere auf dem Land würde noch dramatischer werden, als sie ohnehin schon
ist.
Bei
der anstehenden Krankenhausreform muss der Gesetzgeber auf Bundes- und
Landesebene dafür sorgen, dass Ärzte auf dem Land auch weiterhin eine
qualitativ hochwertige Weiterbildung in den Kliniken vor Ort erhalten.