Beschluss 1:
Der Kreisausschuss beschließt, die Schulen, für die der Landkreis als
Sachaufwandsträger verantwortlich ist, bis zum kommenden Schuljahr mit einer
angemessenen Zahl an Luftfiltern auszustatten.
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe der Luftreinigungsgeräte so bald wie möglich durchzuführen.