Beschluss:

 

Bei der Jahresausschreibung von IT-Ausstattung für die Schulen ergaben sich günstigere Preise, so dass die Ausgaben im Verwaltungs- und nicht im Investitionsbereich zu buchen waren.

 

Der Kreisausschuss bewilligt die überplanmäßigen Aufwendungen zur Ergebnisrechnung 2019 in Höhe von 51.836,86 € und die überplanmäßigen Auszahlungen zur Finanzrechnung 2019 im Bereich laufende Verwaltungstätigkeit in Höhe von 120.387,09 € für Ausgaben im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik der Schulen nach Ziffer 13.1 und 13.2 der Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit nach § 20 KommHV-Doppik entsprechend § 29 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 41 Abs. 3 GeschO. Die Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung gegeben.