Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt, einen Antrag auf Zuwendung nach Fördersäule 2 entspr. der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern für das Geschäftsjahr 2019 zu stellen.
In Höhe des letztlich festgestellten Gesamtförderbetrages gleicht der Landkreis Rottal-Inn das Defizit der Fachrichtung Gyn/Geb des Rottal-Inn Kliniken KU aus.
Defizitausgleiche durch den Landkreis werden wie in den Vorjahren in die Kapitalrücklage der Rottal-Inn-Kliniken zugeführt.