Beschluss:
Der Kreistag beschließt die dem Originalprotokoll beiliegende Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, Fraktionssprecher, Fraktionen und sonstiger Kreisbürger.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die dem Originalprotokoll beiliegende Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, Fraktionssprecher, Fraktionen und sonstiger Kreisbürger.