Sitzung: 18.05.2020 Kreistag
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 59, Nein: 0
Beschluss:
Die Dienstaufwandsentschädigung für den Landrat des Landkreises Rottal-Inn wird ab 01.05.2020 gem. Art. 46 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte i. V. m. Anlage 2 auf den Höchstbetrag von derzeit mtl. 1.352,78 Euro festgesetzt.
Im Übrigen gilt Art. 46 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte.