Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Kreisausschuss beruft gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG für die Landkreiswahlen am 15. März 2020

 

Frau Regierungsrätin Katharina Hartl zur Kreiswahlleiterin und

Herrn Verwaltungsrat Ludwig Zeiler zum Stellvertreter der Kreiswahlleiterin.