Beschluss:
Richtlinie für die Vergabe
des Kulturpreises des Landkreises Rottal-Inn
§1 Zweck
Um kulturelles Engagement sowohl zu würdigen
als auch zu wecken, und die kulturelle Vielfalt zu fördern, verleiht der
Landkreis Rottal-Inn für hervorragende Leistungen auf kulturellem und
künstlerischem Gebiet einen Kulturpreis. Die Auszeichnung wird jährlich in
einer der folgenden Kategorien vergeben:
1) Bildende Kunst (Bildwerke, Malerei,
Zeichnung, Grafik, Foto, Medienkunst etc.)
2) Literatur
3) Darstellende Kunst (Theater, Ballett,
Kabarett, Kleinkunst)
4) Musik (klassisch, Volksmusik etc.)
5) Brauchtum, Heimat- und Landespflege
6) Kulturorganisation und -vermittlung (z.
B. Kulturvereine, Veranstalter, Bildungseinrichtungen)
7) Geistes- und Kulturwissenschaft
Ein Kulturförderpreis wird an junge Künstler
und Kulturschaffende (bis 30 Jahre) vergeben, deren herausragende Begabung
besonders förderungswürdig ist.
§2 Preis
Der Kulturpreis ist mit 2500 EUR, der Kulturförderpreis mit 500 EUR
dotiert. Dem Kulturpreisträger werden zusätzlich eine Symbolfigur und eine
Urkunde überreicht. Dem Förderpreisträger wird zusätzlich eine Urkunde
überreicht.
§3 Preisträger/innen
Voraussetzung für den Kulturpreis ist, dass die Kulturschaffenden im
Landkreis Rottal-Inn leben oder arbeiten, dass sie herausragende Leistungen
erbringen und diese herausragenden Leistungen Bezug zum Landkreis Rottal-Inn
haben. Der Preis kann sowohl an Einzelpersonen als auch an Personengruppen
vergeben werden.
§4 Vorschläge
Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises
Rottal-Inn sind aufgerufen, geeignete Vorschläge zu machen. Die Vorschläge sind
schriftlich mit kurzer Begründung beim Kulturbeauftragten des Landkreis
Rottal-Inn, Fachbereich Kreisentwicklung, einzureichen. Die Fristen werden
jährlich bekannt gegeben.
Eigenbewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
§5 Kulturpreisbeirat
Ein Kulturpreisbeirat wird die eingegangenen Vorschläge begutachten und dem Kulturausschuss drei Vorschläge
unterbreiten. In den Kulturpreisbeirat werden folgende Personen berufen:
·
der Landrat
·
der Kulturbeauftragte des
Landkreises Rottal-Inn
·
Fünf Fachjuroren /
Fachjurorinnen, die hauptberuflich Kulturschaffende oder Lehrer/Wissenschaftler
im jeweiligen Bereich sind und Beziehungen zum Landkreis haben sollen. Diese
werden vom Kulturausschuss für die Dauer einer Legislaturperiode berufen.
§6 Vergabe
Nach Prüfung der Vorschläge aus dem Kulturpreisbeirat wird der
Kulturausschuss in nichtöffentlicher Sitzung über den Kulturpreis entscheiden.
Sobald die Entscheidung feststeht, werden die Preisträger informiert und
öffentlich bekanntgegeben.
§7 Verleihung
Die Preisverleihung erfolgt durch den Landrat des Landkreises Rottal-Inn
im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung.
§8 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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