Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt die Kooperationsvereinbarung zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung
im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung zwischen dem Landkreis
Rottal-Inn und dem Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. in der vorliegenden
Fassung mit Gültigkeit ab 01.01.2019.
Der Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom 11.12.2000 und der Beschluss des Kreisausschusses vom 23.01.2008 werden aufgehoben.