Beschluss:
Der Kreisausschuss hat Kenntnis von der Sach- und Rechtslage der beabsichtigten Grenzänderung und erklärt sein Einverständnis, dass
a)
aus der Gemeinden Malching (Gemarkung Malching) die
Flurstücke
Nr. 1302/1 mit einer Fläche von 32 m2,
Nr. 1302/2 mit einer Fläche von 210 m2 und
Nr. 1294/3 mit einer Fläche von 72 m2
in die Gemeinde Ering (Gemarkung Ering) umgegliedert werden,
b)
aus der Gemeinde Ering (Gemarkung Ering) die
Flurstücke
Nr. 348/1 mit einer Fläche von 224 m2,
Nr. 349/3 mit einer Fläche von 397 m2,
Nr. 349/4 mit einer Fläche von 33 m2,
Nr. 345/1 mit einer Fläche von 1.103 m2 und
Nr. 345/2 mit einer Fläche von 102 m2
in die Gemeinde Malching (Gemarkung Malching) umgegliedert werden
c)
und das Gebiet der Landkreise Passau und Rottal-Inn
entsprechend geändert wird.