Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag, das Konzept des Digitalen Gründerzentrums wie vorgelegt zu
beantragen. Im Rahmen des digitalen Gründerzentrums ist eine Zweckvereinbarung
nach dem Gesetz über die kommunale
Zusammenarbeit (KommZG) abzuschließen, welche das Innenverhältnis der
Landkreise Freyung-Grafenau und Rottal-Inn regelt. Letzterer hat die
Lead-Partnerschaft inne.