Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, das Konzept des Digitalen Gründerzentrums wie vorgelegt zu beantragen. Im Rahmen des digitalen Gründerzentrums ist eine Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) abzuschließen, welche das Innenverhältnis der Landkreise Freyung-Grafenau und Rottal-Inn regelt. Letzterer hat die Lead-Partnerschaft inne.

Für die Finanzierung der Netzwerkaktivitäten wird eine Organisation mit sinnvoller Rechtsform, z.B. ein Verein, gegründet.

Falls eine Kooperation mit dem Landkreis Freyung-Grafenau nicht zu Stande kommt, beantragt der Landkreis Rottal-Inn das Digitale Gründerzentrum alleine. Das Konzept wird dann entsprechend angepasst, ohne zusätzliche Kosten für den Landkreis Rottal-Inn zu verursachen.