Beschluss:
Der Kreistag beschließt, das
Konzept des Digitalen Gründerzentrums wie vorgelegt zu beantragen. Im Rahmen
des digitalen Gründerzentrums ist eine Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) abzuschließen, welche das Innenverhältnis der Landkreise
Freyung-Grafenau und Rottal-Inn regelt. Letzterer hat die Lead-Partnerschaft
inne.
Für
die Finanzierung der Netzwerkaktivitäten wird eine Organisation mit sinnvoller
Rechtsform, z.B. ein Verein, gegründet.
Falls
eine Kooperation mit dem Landkreis Freyung-Grafenau nicht zu Stande kommt,
beantragt der Landkreis Rottal-Inn das Digitale Gründerzentrum alleine. Das
Konzept wird dann entsprechend angepasst, ohne zusätzliche Kosten für den
Landkreis Rottal-Inn zu verursachen.