Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Landkreis übernimmt bis zur Änderung der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für das Jahr 2019 über die Grundkostenpauschale entsprechend der Frauenhausvereinbarung zum 01.01.1994 in der aktuellen Fassung für zusätzliche 2,0 VK Fachkräfte die ungedeckten Personalkosten zu 3/11.

 

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die weiteren Kostenträger neben dem Landkreis Rottal-Inn – dies sind die Stadt Landshut sowie die Landkreise Landshut und Dingolfing-Landau – in identischer Weise die ungedeckten Personalkosten entsprechend der auf diese entfallenden Anteile übernehmen.