Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt, dass, vorbehaltlich der
Mittelzuweisung durch den Freistaat Bayern, mit der ÖPNV-Zuweisung 2019 folgende Maßnahmen zur Verbesserung des
öffentlichen Personennahverkehrs durchgeführt werden:
Maßnahme Betrag
1. Beibehaltung von Vormittagsfahrten
zwischen 8 und 9 Uhr an Werktagen von Arnstorf nach Pfarrkirchen (5 Tage) und
von Arnstorf nach Eggenfelden (Montag und Mittwoch) (VGRI – durch RBO) 19.500 €
2. Beibehaltung einer Vormittagsverbindung an
Werktagen von Eggenfelden nach Altötting und zurück, die jedoch nur bis zur
Landkreisgrenze gefördert wird (VGRI durch RBO) 13.500
€
3. Beibehaltung einer Vormittagsverbindung
Dienstag und Donnerstag an Werktagen von Eggenfelden nach Simbach a. Inn und
zurück (VGRI durch RBO) 11.500
€
4. Beibehaltung der Angebotsverbesserungen in der
Mittagszeitlage an Schultagen von Pfarrkirchen nach Emmersdorf,
nach Roßbach und nach Bad Birnbach und von Eggenfelden nach Arnstorf (VGRI
durch RBO) 62.200 €
5. Beibehaltung zweier Mittagsfahrten von
Eggenfelden nach Hebertsfelden für die Schüler aus dem
Gemeindebereich Hebertsfelden; Kosten insgesamt ca. 6.800 €, die Gemeinde
Hebertsfelden beteiligt sich zu 50 % (VGRI durch RBO) 3.400
€
6. Beibehaltung einer Frühfahrt in
Eggenfelden vom Busbahnhof zum Bahnhof für Umsteiger in die Rottalbahn nach
Pfarrkirchen (nur an Ferientagen bei Bedarf) und Beibehaltung einer Nachmittagsfahrt von Pfarrkirchen nach
Eggenfelden (zusätzlich an Ferientagen) sowie Beibehaltung einer Abendfahrt für Berufstätige von Eggenfelden nach
Pfarrkirchen und zurück (Montag bis Freitag an Werktagen) jeweils mit
Busanschlüssen in Eggenfelden (VGRI durch RBO) 23.500 €
7. Beibehaltung einer Frühfahrt von
Eggenfelden nach Pfarrkirchen (als Verbesserung für die Schülerinnen und
Schüler aus Schönau; VGRI durch RBO) 3.900
€
8. Beibehaltung zusätzlicher Fahrten am Nachmittag
Montag bis Donnerstag an Schultagen auf den Strecken: Eggenfelden – Hölsbrunn –
Gangkofen und Eggenfelden – Taufkirchen – Reicheneibach – Gangkofen (VU
Mückenhausen) 19.300
€
9. Beibehaltung von Abendfahrten an
Werktagen unter Wahrung des Zuganschlusses aus München auf der
Rottalbahn (Zugankunft in Eggenfelden, Mitte 18.12 Uhr und Pfarrkirchen 18.25
Uhr) von Pfarrkirchen nach Arnstorf (Mo-Do), von Eggenfelden nach
Johanniskirchen und nach Tann (je Mo-Fr) sowie
Beibehaltung der Abendfahrt Mo-Do an
Schultagen von Eggenfelden nach Walburgskirchen (VGRI durch
RBO) 49.900
€
10. Beibehaltung von zusätzlichen Fahrten an
Freitagen von Pfarrkirchen nach Eggenfelden und nach
Arnstorf und von Eggenfelden nach Johanniskirchen (VGRI durch RBO) 7.300 €
11. Bezuschussung einer Nachtfahrt
(Samstag auf Sonntag) von Mühldorf a. Inn nach Simbach a. Inn unter Wahrung
eines Zuganschlusses aus München (VU RBO), vorerst bis Ablauf der Genehmigung
Ende Mai 2019. (wird die Genehmigung erneut beantragt, soll die Fahrt weiterhin
bezuschusst werden, die Kosten würden sich dann auf 3.000 € im Jahr erhöhen) 1.200
€
12. Beibehaltung einer Nachmittagsfahrt von
Eggenfelden nach Johanniskirchen (VGRI durch RBO) 10.500 €
13. Beibehaltung einer Mittagsfahrt von
Weiermeier (Gemeinde Reut) nach Pfarrkirchen auf der Strecke Simbach a. Inn –
Pfarrkirchen (als Verbesserung im Schülerverkehr, VGRI durch Fa. Brodschelm) 11.900 €
14. Beibehaltung einer Mittagsfahrt von
Simbach nach Ering über Gschwandt (als Verbesserung im Schülerverkehr, VGRI
durch Fa. Brodschelm) 10.200
€
15. Übernahme
der Mehrkosten der Fa. Brodschelm aufgrund der geänderten Schulschlusszeiten
mancher Schulen in Pfarrkirchen (s. Beschluss des KA vom 13.07.2005) 8.200 €
16. Beteiligung
des Landkreises an der Verbilligung von Zeitfahrkarten der VGRI für
Nichtschüler (bereits genehmigt mit KA-Beschluss v. 03.12.97)
v Umweltfahrausweis 21.000
€
v Landkreis-Zehnerkarte 37.000
€
17. Weiterführung
von Landkreis-Zehnerkarten durch die Fa. Lehner 600
€
18. Anerkennung
der BahnCard auch auf Linien der VGRI 100
€
19. Sachkosten
(Landkreisfahrplan, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, ...) 10.000 €
20. Wettergeschützte
Wartehäuschen an Haltestellen des ÖPNV 11.500
€
21. Kooperationsförderung 15.000
€
E n d s u m m e : 351.200
€