Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die monatliche Pflegepauschale in der Vollzeitpflege wird ab 01.03.2018 wie folgt festgesetzt:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

251 € x 2 = 502 €

300 €

802 €

7.- vollendetes 12. Lebensjahr

302 € x 2 = 604 €

300 €

904 €

Ab 13. Lebensjahr

370 € x 2 = 740 €

300 €

1.040 €

 

 

Die Empfehlungen für die Vollzeitpflege des Landkreises Rottal-Inn werden zum 01.03.2018 entsprechend den beigefügten Empfehlungen geändert.

 

Die Höhe der Pflegepauschale orientiert sich – entsprechend den Empfehlungen des Bayer. Landkreistages und des Bayer. Städtetages – am Mindestunterhalt nach § 1612a BGB (festgelegt durch Mindestunterhaltsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz). Zukünftige Anpassungen der Pflegepauschale erfolgen zukünftig durch die Verwaltung des Jugendamtes mit der Änderung des Mindestunterhalts.