Beschluss:
Die monatliche Pflegepauschale in der
Vollzeitpflege wird ab 01.03.2018 wie folgt festgesetzt:
Altersstufe |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungsbeitrag |
Pflegepauschale |
0 – vollendetes 6. Lebensjahr |
251 € x 2 = 502 € |
300 € |
802 € |
7.- vollendetes 12. Lebensjahr |
302 € x 2 = 604 € |
300 € |
904 € |
Ab 13. Lebensjahr |
370 € x 2 = 740 € |
300 € |
1.040 € |
Die Empfehlungen für die Vollzeitpflege des
Landkreises Rottal-Inn werden zum 01.03.2018 entsprechend den beigefügten
Empfehlungen geändert.
Die Höhe der Pflegepauschale orientiert sich –
entsprechend den Empfehlungen des Bayer. Landkreistages und des Bayer.
Städtetages – am Mindestunterhalt nach § 1612a BGB (festgelegt durch
Mindestunterhaltsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz). Zukünftige Anpassungen der Pflegepauschale erfolgen
zukünftig durch die Verwaltung des Jugendamtes mit der Änderung des
Mindestunterhalts.