Beschluss:
Der Antrag der SPD wird angenommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Punkte zu prüfen:
- Bereitschaft der Wohlfahrtsverbände
- tatsächlicher Bedarf
- Co-Finanzierung und die Kooperationsvereinbarung
Die Verwaltung plant die Mittel der Co-Finanzierung in Höhe von 40.000 Euro im Haushalt ein.
Der weitere Bedarf einer Flüchtlings- und Integrationsberatung und der Co-Finanzierung wird jährlich geprüft und vorbehaltlich der Förderung auf 2 Jahre befristet.