Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag als zuständiges
Beschlussorgan folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Feststellung der Jahresabschlüsse 2009 bis
einschließlich 2014.
Der Jahresfehlbetrag des Rechnungsjahres 2009 wird als Verlustvortrag
in Höhe von
-8.301.000,02 Euro vorgetragen.
Das positive Jahresergebnis des Jahres 2010 in Höhe von 1.953.532,16
Euro wird zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet. Ein
verbleibender Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.347.467,86 Euro wird vorgetragen.
Das positive Jahresergebnis des Jahres 2011 in Höhe von 2.793.980,56
Euro wird zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet. Ein
verbleibender Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.553.487,30 Euro wird vorgetragen.
Das positive Jahresergebnis des Jahres 2012 in Höhe von 1.867.000,20
Euro wird zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet. Ein
verbleibender Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.686.487,10 Euro wird entsprechend
§ 24 Abs. 4 Satz 3 KommHV-Doppik von der allgemeinen Rücklage abgebucht. Die
allgemeine Rücklage verringert sich auf 15.613.145,57 Euro. Das Eigenkapital
beträgt zum 31.12.2013 20.144.977,95 Euro.
Das positive Jahresergebnis des Jahres 2013 in Höhe von 4.531.832,38
Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Allgemeine Rücklage erhöht
sich auf 20.144.977,95 Euro. Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2014
25.652.467,55 Euro.
Das positive Jahresergebnis des Jahres 2014 in Höhe von 5.507.489,60
Euro wird der Ergebnisrücklage zugeführt. Das Eigenkapital beträgt zum
31.12.2015 29.231.622,57 Euro.