Beschluss:
Der Kreistag bewilligt überplanmäßige Auszahlungen in der Finanzrechnung 2016 in Höhe von 346.906,80 € bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und 21.455,90 € bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Teilhaushalt 24.00 "Amt für Jugend und Familie" entsprechend § 29 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. 41 Abs. 3 GeschO zu beschließen. Eine Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung des Jahresabschlusses 2016 gewährleistet.