Beschluss:
Der Kreisausschuss bewilligt überplanmäßige Aufwendungen zur Ergebnisrechnung 2016 in Höhe von 87.244,02 € bei den Aufwendungen für Abschreibungen nach § 79 KommHV-Doppik entsprechend § 29 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 41 Abs. 3 GeschO. Eine Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung der Ergebnisrechnung gegeben.