Beschluss:
Der Landkreis übernimmt über die Grundkostenpauschale für weitere 2,5 VK Fachkräfte die ungedeckten Personalkosten zu 3/11, wenn sich diese Personalmehrung aus dem staatlichen Stellenschlüssel der Richtlinie des BayStMAS für die Förderung von Frauenhäusern so ergibt.