Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 37

Beschluss:

 

 

Die Unternehmenssatzung für das „Rottal-Inn-Kommunalunternehmen wird bei § 7 Zuständigkeit des Verwaltungsrates wie folgt ergänzt: „Der Verwaltungsrat ist als beratendes Gremium über grundlegende Änderungen in der medizinischen Zielsetzung und im Leistungsangebot der von der Gesellschaft betriebenen Krankenhäuser zuständig und kann dahingehend Empfehlungen an den Kreisausschuss bzw. Kreistag geben.