Beschluss:
Die Durchführung der Maßnahme ist je nach Finanzierbarkeit auf verschiedene Abschnitte aufzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Durchführung dieser Maßnahme (Beauftragung von Ingenieurbüros zur Weiterführung der Planung, Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, Abwicklung der notwendigen Grundstücksgeschäfte, Beantragung der Fördermittel, usw.) einzuleiten.